FAQ

Fragen zu Kassandro

Bei monatlicher Zahlungsweise haben Sie die Möglichkeit auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortzufahren (z.B.: für Saisonbetriebe). Für diesen Zeitraum fallen für Sie keine Lizenz-Gebühren an. Einfach in my.kassandro.at unter „Meine Kassen“ den Button „Lizenz“ klicken und die Lizenz kündigen bzw. reaktivieren.

Kassandro bietet Ihnen die Möglichkeit Kassandro-Lizenzen tageweise zu kaufen. Beim Kauf einer Lizenz einfach einen oder mehrere Tage wählen und Kassandro nutzen.

Startbeleg
Ein Startbeleg muss als erster Beleg in der Registrierkasse erstellt werden um die Kassa beim FinanzOnline zu initialisieren.

Monatsbeleg
Auf jeder verwendeten Kassa muss am Monatsende ein Nullbeleg erstellt werden. Mit dieser Belegnummer endet die Abrechnungsperiode. Bitte diesen Beleg erstellen, gegebenenfalls als Monatsbeleg kennzeichnen und 7 Jahre aufbewahren.

Jahresendbeleg
Auf jeder verwendeten Kassa muss am Jahresende ein Nullbeleg erstellt werden. Mit dieser Belegnummer endet die Abrechnungsperiode. Bitte diesen Beleg erstellen, gegebenenfalls als Jahresbeleg kennzeichnen und 7 Jahre aufbewahren.

Der Jahresbeleg muss über den WEB-Service auf FinanzOnline hochgeladen werden.

Automatischer Nullbeleg
Wird ein Beleg ohne Internetverbindung gebucht (RK Online) steht auf dem Beleg “Signatureinheit ausgefallen” in dem Fall, waren Sie zur Belegserstellung nicht mit dem Internet verbunden. Nachdem Sie sich wieder mit dem Internet verbunden haben und einen erneuten Beleg ausstellen, wird automaitsch ein Nullbeleg erstellt um zu signalisieren das die Signatur wieder Online ist.

Mit der Funktion „Export“ können Sie Ihre Belegdaten aus Kassandro direkt an jeden beliebigen Empfänger senden. Über das bei der RZL-Software verfügbare RZL-Modul Webservice für Kassandro können Daten aus Kassandro auf Knopfdruck direkt in das RZL Kassa/Bankbuch-Programm übernommen werden. Dieser RZL Webservice steht auch im RZL Klientenportal Modul FIBU-Vorerfassung für die automatisierte Verarbeitung der mit Kassandro erfassten Daten zur Verfügung.

Bei Fragen zum RZL Kassa/Bankbuch, oder zu dem RZL Webservice oder zum web-basierten RZL Klientenportal wenden Sie sich bitte direkt an:

RZL Software GmbH
4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 35
Software@rzl.at
Tel. 07752 / 252 DW 21 Support
Tel. 07752 / 252 DW 55 Vertrieb
www.rzlsoftware.at

Wenn Sie aus der Kassa Geld entnehmen um dieses auf ein Bankkonto einzuzahlen oder um Anschaffungen (z.B. Waren) zu bezahlen, ist ein Kassaausgang zu buchen und ein Beleg zu drucken. Wenn dies unterbleibt, stimmen Kassasumme und Barbetrag nicht überein, was gegebenenfalls einem Prüfer der Finanzverwaltung erklärt werden müsste.

Das Datenerfassungsprotokoll (DEP) der Registrierkassa muss mindestens quartalsweise auf einem externen Speicher gesichert werden. Dafür bietet Kassandro eine automatische Datensicherung auf my.kassandro.at an, die alle Ihre Daten gemäß §132a BAO monatlich sichert. Sie können jederzeit auf diese zugreifen.

Unsere Service-Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Einrichtung von Kassandro. Einfach einen Termin vereinbaren und die Einrichtungspauschale von € 85,- auf my.kassandro.at kaufen.

Die Installationspauschale umfasst:
– Einrichten eines Users auf my.kassandro.at
– Einrichten einer Kassa und der Texte für den Kassenbon
– Anlage von max. drei Artikelgruppen mit je drei Artikel
– Installation der Kassandro-APP auf einem Android Gerät
– Installation des Bondruckers
– Test und Einführung in die Bedienung der APP

Benötigt wird:
– Ein Android Gerät (Smartphone oder Tabet) mit Android ab 5.0 oder PC
– Einen unterstützten Bondrucker
– Eine E-Mail Adresse (zum Bestätigen der Anmeldung und zur Aktivierung des Google Accounts)

Dauer ca. 1h

Seit dem 1. April 2017 muss jede Registrierkasse verpflichtend mit einem Manipulationsschutz ausgestattet sein. Dieser verschlüsselt mittels eines elektronischen Zertifikates die Daten. Das Zertifikat ordnet die damit erstellte Signatur einer bestimmten Person/Unternehmen zu und bestätigt deren Identität, um so die Manipulationssicherheit der erfassten Daten sicherzustellen.

Auf my.kassandro.at können Sie alle notwendigen Einstellungen und Bestellungen für die geforderte Signatur durchführen. Detailinformationen und weitere Erklärungen finden Sie auch unter Downloads.

Bedeutung des QR-Codes
Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Dieser Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation unterbricht die geschlossene Barumsatzkette und ist somit nachweisbar.

Es gibt zwei Arten von Gutscheinen:

1.) WARENGUTSCHEIN

Ein Warengutschein wird für ein bestimmtes Geschäft oder einen bestimmten Umsatz ausgestellt z.B.: 1 Haarschnitt, 1 Glas Cola, 10 Massagen, etc.

Verkauf:
Der Verkauf eines Warengutscheines in Kassandro muss mit einem Artikel mit Umsatzsteuer z.B.: „Gutschein 20% USt“ verkauft werden.

Einlösen:
Wird der Gutschein eingelöst, so muss eine USt-freie Verrechnung erfolgen. D.h. in Kassandro wird ein Artikel erstellt mit z.B. dem Titel „Gutschein Einlösen 20% USt“ mit einem negativem Vorzeichen und entsprechender Umsatzsteuer.
Der Gutschein wird dann wie ein Artikel ausgewählt und entsprechend im Abzug gebracht.

 

2.) WERTGUTSCHEIN

Ein Wertgutschein wird für einen NICHT BESTIMMBAREN Umsatz ausgestellt, dieser darf keine USt enthalten z.B.: Warengutschein über € 50,00, einzulösen bei Firma XYZ, SCS-Gutschein Karte, einzulösen in irgendeinem Geschäft der SCS, Palmers Gutscheine/Münzen, etc.

Verkauf:
Der Verkauf eines Wertgutscheines in Kassandro muss mit einem Artikel ohne Umsatzsteuer z.B.: „Gutschein ohne USt“ verkauft werden.

Einlösen:
Wird ein Wertgutschein eingelöst, wird dieser als Zahlungsmittel in Abzug gebracht.
In Kassandro erfolgt die Einlösung des Gutscheines über die Funktion „Gutschein“ (in der Belegübersicht auf das grüne Plus rechts unten zu klicken).

Die Kassandro Server und die Daten liegen in einem Rechenzentrum in Wien.  Die Server sind redundant aufgebaut, wodurch bei einem Ausfall eines Servers sofort der zweite Server einspringen kann. Für die Kassandro-Daten besteht ein Backup-System und damit natürlich eine tägliche Datensicherung.
Grundsätzlich würden wir aber trotzdem jedem Kunden empfehlen, zumindest quartalsweise die DEP-Daten (Daten des Datenerfassungsprotokoll) und die Daten aus dem Kassandro-Export (CSV-File) selber zu sichern.

Allgemeine Fragen

Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro Umsatz im Jahr machen und davon mehr als die Hälfte (7.500 Euro) in Bar umsetzen, benötigen eine Registrierkassa.
Barumsatz ist sowohl Bargeld, als auch Zahlungen mit Bankomatkarten, Kreditkarten oder Gutscheinen.

Ausnahmen sind sogenannte „Umsätze im Freien“. Das Sind Unternehmer, die ihre Umsätze außerhalb ihrer Betriebsstätte erzielen.

Auch für Vereine, insbesondere gemeinnützige Vereine, gibt es ebenfalls Erleichterungen und Ausnahmen. Diese sind aber wiederum von mehreren Faktoren abhängig.

Am Besten Sie besprechen das mit Ihrem Steuerberater.

Manipulationsschutz

Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Dafür ist eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit notwendig. Diese kann von einem der drei österreichischen Vertrauensdiensteanbieter (A-Trust, GlobalTrust und PimeSign) erworben werden. Je nach Art der Registrierkasse wird als Zertifikat eine Signaturkarte oder eine Online-Signatur verwendet. Diese Zertifikate wurden in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, weshalb viele Zertifikate in den kommenden Monaten auslaufen.

Laufzeit Zertifikat

Gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung kann das Zertifikat aber dennoch über die Laufzeit hinaus verwendet werden, solange die eingesetzten Algorithmen dem Stand der Technik entsprechen, was momentan noch der Fall ist.

Für bereits registrierte Signaturerstellungseinheiten besteht daher keine Notwendigkeit, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats zu verlängern. Es ist weiterhin möglich die Prüfung von Jahresbelegen und die Inbetriebnahme einer neuen Registrierkasse vorzunehmen. Einzig die Neuregistrierung eines abgelaufenen Zertifikats über FinanzOnline ist nicht mehr möglich.

Das bedeutet, dass sowohl Signaturkarten als auch Online-Signaturen seitens der Finanzverwaltung über das Ende der Gültigkeit hinaus weiterverwendet werden können.

Quelle: WKO